David Gugerli
Technikgeschichte II: |
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Vorlesung und Kolloquium |
Kommunikationsstile - ... ins Hören gebracht... - ... ins Sprechen gebracht ... - Vermittlung - Sprachaufzeichnung - Sprachübertragung - Sprachübertragung - Gesprächskontrolle - Sprecherkonditionierung - Swarms of Inventors - I want to see you - Diffusion des Telefons - Kulturvergleich - Lokale Kommunikation - Anschlussfähigkeiten 1928 - Pro Telephon - Kontexte und Normen
Lodged somewhere among politics, poetry, and science, between memory and hallucination, the telephone necessarily touches the state, terrorism, psychoanalysis, language theory, and a number of death-support systems. (Ronell 1989, 3)
Hallo ist erstens kein eigentliches Wort, sondern mehr ein Ausruf und zweitens kein Telephon-Wort. Es wird kaum eine andere Buchstabensetzung so häufig missbraucht wie diese harmlosen fünf Buchstaben. Hallo heisst nämlich niemand. Hallo sollte am Telephon nur dann gesagt werden, wenn die Verbindung unterbrochen wurde oder man warten muss, denn Hallo ist das Zeichen, dass man immer noch am Apparat steckt. Man könnte gerade so gut Fitzli-Butzli sagen oder Juhu! (...) Hallo als Antwort-Zeichen ist unkorrekt und direkt falsch. Wynentaler Blatt, 24.2.1945
What does it mean to answer the telephone, to make oneself answerable to it in a situation whose gestural syntax already means yes, even if affirmation should find itself followed by a question mark: Yes?
No matter how you cut it, on either side of the line, there is no such thing as free call. Hence the interrogative inflection of a yes that finds itself accepting charges. (Ronell 1989, 5)
Auch unser Ohr ist nur ein Telephon, in welchem die übermittelten Töne mechanisch wiederklingen, dann in andere Schwingungen übersetzt und durch einen Draht den Gehörsnerven zu dem freilich sehr nahen Centralbureau des Menschen geführt werden. C. Sterne (Pseud.): Die menschliche Stimme auf Reisen, in: Die Gartenlaube 1877, No. 47, S. 799
Die Telephonistin soll in der Regel sich nur so lange in einer hergestellten Verbindung eingeschaltet erhalten, bis sie sich überzeugt hat, dass vom aufgerufenen Abonnenten Antwort erfolgt ist; das Mitanhören der geführten Gespräche ist strengstens untersagt. Eine Ausnahme davon bilden die Fälle, wo das Telephonpersonal im Interesse einer prompteren und zweckdienlicheren Gesprächsabwicklung die Vermittlung von Gesprächen übernehmen muss, z.B. bei mangelhaftem Funktionieren der Apparate oder der Linien, oder wenn der eine oder der andere der Sprechenden im Gebrauch seines Apparates ungeübt ist. Art. 21 der Instruktion über die Dienstbesorgung in den Telephoncentralen vom 24. August 1901 (Entwurf), zit. nach Stadelmann und Hengartner 1994, 24
Um mit irgend einem andern Abonnenten zu verkehren, wird vorerst die Zentralstation angerufen, indem man, ohne das Telephon aus seinem Aufhängehaken herauszunehmen, während 2-3 Sekunden auf den schwarzen Knopf am Mikrophonkästchen drückt. Hierauf nimmt man das Telephon aus dem Haken heraus und hält es fest ans Ohnr. Die Zentralstation wird dann fragen: Was beliebt? worauf man aus einer Entfernung von 10 bis 20 cm in den Schallbecher mit gewöhnlicher Stimme deutlich den Namen desjenigen Abonnenten spricht, mit welchem man zu verkehren wünscht (...). Gebrauchsanweisung für die Abonnenten,Basel 1881
10. März 1876 Alexander Graham Bell Notebooks Project (http://lcweb.loc.gov/exhibits/treasures/tlc0255.jpg )
Schon seit längerer Zeit hat sich in unserer abgelegenen Thalgegend das Bedürfnis nach einer billigeren und bequemen Verkehrseinrichtung mit der Aussenwelt, insbesondere mit den Nachbargemeinden Signau (nächste Eisenbahnstation) und Langnau, woselbst der Siz (sic) der Bezirksbehörden, eines Spitals und 23 Banken sich befindet und wohin der meiste Verkehr unserer Thalschaft sich richtet, abgesehen von Bern, Thun, etc. geltend gemacht. Und namentlich seitdem unsere Nachbargemeinden in den Aemtern Signau und Konolfingen auf ihren Gebieten Telephonstationen installiert haben, wird unsere Abgeschlossenheit so recht fühlbar. Die Dörfer Eggiwil, Röthenbach und Äschau an den Bundesrat 1893, zit. in Stadelmann und Hengartner 1994, 53