Das Wissen über die öffentliche Sicherheit durchlief in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1965 und 1984 eine tiefgreifende Transformation. Als die Kriminalpolizei ihre Informationsverarbeitung digitalisierte und der Linksterrorismus die Bundesrepublik erschütterte, entstanden neue Verfahren, Medien und Denkweisen des Verbrechens und seiner Bekämpfung. Zwischen Rasterfahndung und Roter Armee Fraktion wurde das bundesdeutsche Sicherheitsdispositiv in die digitale Gesellschaft überführt.
Der Fahndungsapparat kam in den späten 1960er-Jahren ins Stottern. Die Statistik kontrastierte steigende Verbrechens- mit sinkenden Aufklärungsquoten. Polizisten, Kriminalisten und Politiker diagnostizierten eine Krise der Polizei. Um diese zu beheben, setzten sie zugleich auf die Rekonfiguration ihrer Informationsverarbeitung und ihres Verbrecherbilds. An der Figur des Partisanen und des Terroristen machten sie eine Mobilisierung und Flexibilisierung der Kriminalität dingfest. Dieser setzten sie die Modernisierung und Digitalisierung der polizeilichen Arbeit entgegen. Als in den 1970er-Jahren ein bundesweites Informationssystem entstand, prozessierten die Fahnder immer mehr Daten auf komplexere Weise. Dabei ergab sich ein Wechselspiel zwischen immer neuen Techniken, mit denen die Kriminalpolizei illegale Aktivitäten aufdeckte und das Verbrechen sie umgekehrt verbarg. Nach dem Deutschen Herbst 1977 kulminierte dieser Prozess in einer breiten Debatte über den Datenschutz. Bis 1984 zeigte sich, dass die Polizei mit der Rasterfahndung nicht nur nach Terroristen, sondern auch nach ihrer Position in der entstehenden digitalen Gesellschaft suchte.