Der deutsche Physiker W. C. Röntgen beschreibt 1895 erstmals die Wirkung von geheimnisvollen Kathodenstrahlen, die es ermöglichen, das Innere des menschlichen Körpers sichtbar zu machen. Damit wurden über die Medizin hinaus neue Sehmöglichkeiten und Wahrnehmungspotentiale erschlossen. Die Neuigkeit von Röntgens Entdeckung verbreitet sich rasch über alle Landesgrenzen hinweg.
Die Untersuchung von Monika Dommann setzt 1896, am Anfang dieser fulminanten Diffusionsgeschichte, ein. Indem eine science-in-action-Perspektive eingenommen wird, wird die Erfolgsgeschichte der Röntgenstrahlen dekonstruiert und erscheint als eine Geschichte von Interessenverschiebungen, Allianzbindungen, Übersetzungen und Übertragungen von einem Kontext in den nächsten.
Interferierten in einer Experimentierphase magische Effekte und wissenschaftliche Praxis noch vielfältig, so setzte in den darauffolgenden Jahrzehnten ein Popularisierungs-, Routinisierungs- und Professionalisierungsprozess ein, der dieser «découverte capitale» ihre Aussergewöhnlichkeit nahm und sie in der ärztlichen Praxis und im Krankenhaus zu einer diagnostischen Standardtechnik werden liess. In den 1920er Jahren kam es zu ersten breiteren Diskussionen über die Gefährlichkeit dieser Strahlen (die grundsätzlich schon 1905 erkannt war). Die vielfältige Anwendbarkeit und die diagnostische Potenz der Röntgentechnik hatte allerdings zunächst die Fortsetzung einer Erfolgsstory und den Beginn der modernen Apparatemedizin zur Folge. Die auf einen «Volksröngtenkataster» zulaufenden Massenuntersuchungen der 40er Jahre fielen allerdings bereits in eine Zeit, in der insbesondere durch den Abwurf der beiden Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki eine steigende Sensibilität für Strahlengefahren in der Öffentlichkeit festgestellt werden konnte. Die Utopie eines «strahlenden Zeitalters» verblasste nun angesichts einer neuen Risikoperzeption; die x-rays mutierten von Kristallisationskernen für futuristische Zukunftshoffnungen zum Gegenstand einer staatlichen Regulation, die auf den Schutz der Bevölkerung vor einer generell steigenden Strahlenbelastung hin angelegt waren. In der Schweiz wurde auf den 1. Mai 1963 eine auf dem 1957 in einer Volksabstimmung angenommenen Verfassungsartikel über die Atomenergie beruhenden Strahlenschutzgesetzgebung in Kraft gesetzt, die es dem Bund ermöglichte, Vorschriften zum Schutz vor ionisierenden Strahlen zu erlassen. Dieses Datum stellt den zeitlichen Schlusspunkt der Untersuchung dar.